Mehr Rechte für Privatversicherte

Rate this post

Das Bundesjustizministerium legt einen Gesetzesentwurf vor, der die Rechte von Privatversicherten in Deutschland stärken soll.Rechte für Privatversicherte

Schnellere Information zur Kostenübernahme

PKV-Versicherten soll das Recht zugestanden werden, vor einer Behandlung eine schnelle Rückinformation durch Ihre Versicherungsgesellschaft zu bekommen, ob und in welcher Höhe Behandlungskosten übernommen werden.

Die gesetzliche Regelung soll die Versicherten schnell aufklären, damit es keine unangenehmen, oft psychischen Belastungen durch lange Wartezeiten auf Antwort durch die Versicherungen gäbe. Eine längere Zeit im Ungewissen darüber zu sein, ob die Versicherung die Behandlungskosten übernimmt oder nicht, ist für viele Menschen sehr belastend, insbesondere bei höheren Kosten der Behandlung. In akuten Fällen sollen die Versicherungsgesellschaften dazu angehalten sein, schnellstmöglich zu reagieren und den Versicherten zu informieren.

Voraussetzungen und Leistungen

Gelten soll die Regelung, sofern sich die Behandlungskosten aller Wahrscheinlichkeit nach auf über 3.000,- Euro belaufen. Der Versicherte muss seiner Versicherung einen Heil- und Kostenplan vorlegen.

Kündigung eines Basistarifes

Hat ein Versicherter einen Basistarif mit Selbstbehalt gewählt und hat diese Tarifänderung nicht zu einer Beitragsverminderung geführt, soll er diesen kündigen dürfen, so der Gesetzesentwurf.

Bindung an Zusatzverträge

Wird ein Hauptvertrag widerrufen, soll eine Bindung an Zusatzverträge ausgeschlossen werden.

Kündigung nach Beitragserhöhungen

Die Frist um nach einer Beitragserhöhung zu kündigen soll nach Gesetzesentwurf um einen Monat erhöht werden. Anstelle von nur einem Monat, soll den Versicherten eine Frist von 2 Monaten eingeräumt werden, um zu kündigen. Vorteilhaft, um entsprechend nach einer neuen, individuellen Krankenversicherung zu suchen.

Merken